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NEUDORFF® Xentari® RaupenFrei gegen Buchsbaumzünsler & andere Raupen 2er Set = 2 x 25 g

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Pflanzenschutzmittel, Biozide, Herbizide & Dünger - Mix - Produkte vorsichtig einsetzen. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.

  • Biologisches Spritzpulver zur Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben.
  • Wirkt ganz gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge.
  • Natürlicher Wirkstoff.
  • Unbedenklich für Bienen und Nützlinge.
  • zugelassen für den ökologischen Landbau gemäß EG-Öko-Verordnung
  • Ausreichend für 2 x 500 m2 = 1.000 m2.

Pflichtangaben

Handelsbezeichnung: Xentari RaupenFrei
Zulassungsnummer: 024426-63
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Weitere Vertriebsfirmen: W. NEUDORFF GMBH KG
Wirkungsbereich: Insektizid
Wirkstoffgehalt: 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg Grundkörper) 15.000IU/mg
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat
Signalwort: Achtung



Gefahrenpiktogramme: Ausrufezeichen

Gefahrenhinweise
  • Verursacht schwere Augenreizung.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise
  • Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Anwendungsbestimmungen
  • NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen
  • HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS206: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • VA302: Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
  • VH650: Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI11: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Hinweise
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
Verkauf durch Die_Flora_Gartencenter

29,48 €

(589,60 €/1kg)

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