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Neudorff Raupenfrei XenTari - 6 g

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Pflanzenschutzmittel, Biozide, Herbizide & Dünger - Mix - Produkte vorsichtig einsetzen. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Ggf. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanleitung beachten.
  • Biologisches Präparat gegen Buchsbaumzünsler, Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Wein.
  • Wirkt gegen junge und ältere Raupen des Buchsbaumzünslers.
  • Geeignet für den ökologischen Landbau.
  • Schont Nützlinge.
  • Enthält 540 g / kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai.
  • Zierpflanzen 1,5 g in 1,5 Liter Wasser auflösen.
  • Packungsgröße: 2 x Porionsbeutel á 3 Gramm


Pflichtangaben

Handelsbezeichnung: Xentari RaupenFrei
Zulassungsnummer: 024426-62
Zulassungsinhaber: SUMITOMO CHEMICAL
Weitere Vertriebsfirmen: W. NEUDORFF GMBH KG
Wirkungsbereich: Insektizid
Wirkstoffgehalt: 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspecies aizawai Stamm ABTS-1857 (540 g/kg Grundkörper) 15.000IU/mg
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat
Signalwort: Achtung



Gefahrenpiktogramme: Ausrufezeichen

Gefahrenhinweise
  • Verursacht schwere Augenreizung.
  • Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
  • Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Sicherheitshinweise
  • Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
  • BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
  • Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.

Anwendungsbestimmungen
  • NW468: Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
  • NW604: Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat.

Auflagen
  • HE110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS110: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • HS206: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
  • HS2101: Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
  • NW263: Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
  • SB001: Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
  • SB110: Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
  • SB166: Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
  • SE110: Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SF245-01: Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
  • SS110: Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • SS206: Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
  • SS2101: Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
  • VA302: Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
  • VH650: Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
  • WH952: Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
  • WMI11: Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11

Hinweise
  • NB6641: Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
  • NN002: Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.



Raupenfrei XenTari ist ein biologisches Präparat zur effektiven Bekämpfung von freifressenden Schmetterlingsraupen. Das Mittel eignet sich sehr gut zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers. Sowohl junge als auch ältere Larven dieses Schädlings können mit Xentari erfolgreich beseitigt werden. Auch sind wichtige Kohlschädlinge wie z.B. der Große und Kleine Kohlweißling, Eulenraupen und die Kohlmotte gut bekämpfbar.

Geeignet für den ökologischen Landbau lt. Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Anwendung:

Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Zierpflanzen: 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
Gemüsekohl: gegen Eulenarten, Erdraupen 1-3 g, gegen andere freifressende Schmetterlingsraupen (z.B. Kohlmotte) 1 g in 1 Liter Wasser auflösen
Kernobst: gegen freifressende Schmetterlingsraupen 1 g in 1 Liter Wasser
Wein: gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) 1-3 g in 1 Liter Wasser

Lagerung: kühl und trocken

Hinweise:
Bitte beachten Sie die Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung.

Wirkstoff: 540 g/kg (54 % w/w) Bacillus thuringiensis subspec.

Zulassungsnummer: 024426-62
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Signalwort: Achtung
Sicherheitsdatenblatt: download

H319 Verursacht schwere Augenreizung.
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
EUH208 Enthält Bacillus thuringiensis (Mikroorganismen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P501 Inhalt/Behälter ordnungsgemäßer Entsorgung zuführen.



Biologisches Spritzpulver zur Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben.
Wirkt ganz gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge.
Natürlicher Wirkstoff. Schonend für Bienen (NB 6641) und andere Nützlinge. Zugelassen für den ökologischen Landbau gemäß EG-Öko-Verordnung.
Unbedenklich für Bienen (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)) und Nützlinge Geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848) - Bienenverträglichkeit: Ja, - Name Hersteller: W. Neudorff GmbH KG, - Name lt. Zulassung: Raupenfrei Xentari®, - Zulassungsnummer: 024426-00 6g Ausführung 6g



Raupenfrei Xentari 2 x 3g

Produktnummer: 0688501263
Biologisches Spritzpulver zur Bekämpfung von Schadraupen an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Weinreben. Wirkt ganz gezielt gegen verschiedene Schmetterlingsraupen wie z.B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner und Kohlweißlinge. Natürlicher Wirkstoff. Schonend für Bienen (NB 6641) und andere Nützlinge. Zugelassen für den ökologischen Landbau gemäß EG-Öko-Verordnung.Hinweis: Bitte Käuferinformationsblatt zu Pflanzenschutzmittel beachten!

Produktdetails:
  • Anwendungsart: Konzentrat
  • Anwendungsbereich: gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst und Gemüse
  • Anwendungsform: Spritzmittel
  • Anwendungsmenge: 1 g in 1 l Wasser auflösen
  • Wartezeiten: Zierpflanzen: keine, Gemüsebau: 9 Tage, Obstbau: 5 Tage
  • Wirkstoff: Bacillus thuringiensis subspec. Aizawai
  • Gefahrenhinweise: Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und


NEUDORFFRaupenfrei Xentari 2x3 g

Raupenfrei Xentari 2x3 g von Neudorff, mit der Art-Nr.: 00919 und der EAN: 400524000009192

Biologisches Präparat gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen, Kernobst, sowie Eulenarten an Kohlgemüse und gegen Traubenwickler an Weinreben. SB-Verbot

Pflanzenschutzprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
Anwendung durch den nicht-beruflichen Anwender zulässig.



Bekämpft biologisch Buchsbaumzünsler und andere Schadraupen.
Schön buschig, ganzjährig saftig grün als Hecke, Kugel oder Pyramide geschnitten: das freut das Gärtnerherz!Seit einigen Jahren ist das vielseitige Gehölz durch gefräßige Raupen gefährdet: den Buchsbaumzünsler. Schützen Sie Ihre Buchsbäume frühzeitig mit diesem rein biologischen Präparat.
  • wirkt gezielt gegen schädliche Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen, Obst und Gemüse
  • mit biologischem Wirkstoff
  • unbedenklich für Bienen
  • geeignet für den ökologischen Landbau

Produktbeschreibung



Neudorff Raupenfrei Xentari 2 x 3 g

  • 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai
  • Biologisches Präparat gegen Schadraupen an Zier pflanzen, Obst*, Gemüse* und Wein
  • Nützlingsschonend, nicht bienengefährlich
  • Geeignet für den ökologischen Landbau
  • Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig


biologisches Präparat gegen Schadraupen an Zierpflanzen, Obst*, Gemüse* und Wein nützlingsschonend nicht bienengefährlich (NB 6641: Nicht bienengefährlich B4) *Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig Anwendung Zierpflanzen: 1 g in 1 Liter Wasser auflösen Kohlgemüse*:gegen Eulenarten, Erdraupen 1-3 g, gegen andere freifressende Schmetterlingsraupen (z.B. Kohlmotte) 1 g in 1 Liter Wasser auflösen Kernobst*: gegen freifressende Schmetterlingsraupen 1 g in 1 Liter Wasser Wein*: gegen Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) 1-3 g in 1 Liter Wasser Wartezeit Zierpflanzen: keine Gemüsebau: 9 Tage Obstbau: 5 Tage Technische Daten Wirkstoffe: 540 g/kg Bacillus thuringiensis subspec. aizawai Zulassungsnumme...
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